Fristen für Austauschen bzw. Stilllegen von Heizgeräten
Geräte, die die Anforderungen der 1. BImSchV nicht erfüllen, müssen (im Sinne der ersten älteren Öfen) bis Ende 2014 entweder stillgelegt oder gegen moderne Öfen ausgetauscht werden.
Darüber hinaus gelten folgende weitere Fristen, um die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Einzelraumfeuerungsanlagen zu nutzen:
- Typprüfung des Ofens bis zum 31. Dezember 1974 oder früher: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2014
- Typprüfung des Ofens von 1975 bis einschließlich 1984: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2017
- Typprüfung von 1985 bis einschließlich 1994: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2020
- Typprüfung von 1995 bis zum 21. März 2010: Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung bis Ende 2024
Ist mein Heizgerät oder Ofen davon betroffen?
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